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Wir sind alle 129a! – Poster
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WIR SIND ALLE 129a!
Solidarität mit den Betroffenen des 129a-Verfahrens in Frankfurt am Main
Solidarität mit den Betroffenen des 129a-Verfahrens in Frankfurt am Main
Soli-Plakate (3 Versionen), DIN A2 (420 x 594 mm), 115 gr/qm Affichenpapier
Am Mittwoch, den 17. Juni 2020, gab es in Frankfurt am Main in den frühen Morgenstunden eine Hausdurchsuchung durch das Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Die ermittelnde Bundesanwaltschaft wirft Straftaten im Rahmen der Aktionen gegen den Bundesgerichtshof am 1. Januar 2019 in Leipzig vor. Der Vorwurf der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gibt den Repressionsbehörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Dabei sind der Willkür kaum Grenzen gesetzt und die Ermittlungen können potentiell alle betreffen. Auch deshalb kann § 129a auch getrost als Schnüffel- oder Bespitzelungsparagraf bezeichnet werden, der von den Behörden all zu gerne zur Überwachung ganzer Zusammenhänge oder gar zur Ausspähung aller Strukturen genutzt wird, die sie der linken Szene zuordnen.
Wichtig ist, die Betroffenen nicht im Stich zu lassen: Als Solikreis haben wir uns zusammengeschlossen, um sie aktiv und kontinuierlich zu unterstützen. Dabei geht es uns um praktische Solidarität aber auch um die politische Einordnung des Verfahrens und eine öffentliche Auseinandersetzung mit § 129a als Mittel der Repression gegen linke, emanzipatorische Bewegungen. Wenn ihr die Betroffenen supporten wollt, organisiert Veranstaltungen und Demonstrationen, sorgt mit Aktionen für Aufmerksamkeit und spendet, um die Verfahrenskosten solidarisch zu teilen…
Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle!
Weitere Infos zum Verfahren: www.129a.info
Maximalbestellmenge: 5 pro Bestellung.
Am Mittwoch, den 17. Juni 2020, gab es in Frankfurt am Main in den frühen Morgenstunden eine Hausdurchsuchung durch das Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Die ermittelnde Bundesanwaltschaft wirft Straftaten im Rahmen der Aktionen gegen den Bundesgerichtshof am 1. Januar 2019 in Leipzig vor. Der Vorwurf der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gibt den Repressionsbehörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Dabei sind der Willkür kaum Grenzen gesetzt und die Ermittlungen können potentiell alle betreffen. Auch deshalb kann § 129a auch getrost als Schnüffel- oder Bespitzelungsparagraf bezeichnet werden, der von den Behörden all zu gerne zur Überwachung ganzer Zusammenhänge oder gar zur Ausspähung aller Strukturen genutzt wird, die sie der linken Szene zuordnen.
Wichtig ist, die Betroffenen nicht im Stich zu lassen: Als Solikreis haben wir uns zusammengeschlossen, um sie aktiv und kontinuierlich zu unterstützen. Dabei geht es uns um praktische Solidarität aber auch um die politische Einordnung des Verfahrens und eine öffentliche Auseinandersetzung mit § 129a als Mittel der Repression gegen linke, emanzipatorische Bewegungen. Wenn ihr die Betroffenen supporten wollt, organisiert Veranstaltungen und Demonstrationen, sorgt mit Aktionen für Aufmerksamkeit und spendet, um die Verfahrenskosten solidarisch zu teilen…
Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle!
Weitere Infos zum Verfahren: www.129a.info
Maximalbestellmenge: 5 pro Bestellung.
Verfügbarkeit | derzeit nicht verfügbar |
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Sprache | Deutsch |
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